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Arbeitsmedizin
/ Betriebsmedizin
Hautschutz
Verkehrsmedizin
Umweltmedizin
Arbeitssicherheit
Brandschutz
Arbeitsmedizin
/ Betriebsmedizin
- Arbeitsmedizinische
Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz
-
Bereitstellung von Betriebsärzten
-
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen
Grundsätzen (BGV A4).
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Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach:
· Röntgenschutzverordnung und Strahlenschutzverordnung
· Biostoffverordnung und Gefahrstoffverordnung
· Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung
· Bildschirmarbeitsverordnung
· BGV D27 - Flurförderzeuge
· BGV D6 - Krane
· BGV D29 - Fahrzeuge
· Gentechnik-Sicherheitsverordnung
· Jugendarbeitsschutzgesetz
- Arbeitsmedizin
in der Luftfahrt
· Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für fliegendes
Personal im Sinne
der BGI 768-2, Abschnitt 4
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Einstellungsuntersuchungen und Gesundheitszeugnisse
-
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen
-
Arbeitsmedizinische und ergonomische Begutachtung von Arbeitsplätzen
und -abläufen
-
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
gemäß Arbeitsschutzgesetz
-
Implementierung betrieblicher Gesundheits-managementsysteme
-
Moderation von Gesundheitszirkeln
-
Vorträge und Workshops zu arbeits- und präventivmedizinischen
Themen
wie zum Beispiel Tabakentwöhnung

Verkehrsmedizin
- Untersuchungen
nach Fahrerlaubnisverordnung, einschließlich psychologischer
Testverfahren bei Personenbeförderung (Taxi- und Busschein)
- Durchführung
von Seminaren nach Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz und
Berufskraftfahrerqualifizierungsverordnung -Teil Gesund -
zertifiziert von der Berufsgenossenschaft für Fahzeughaltungen
(BGF)
- Reisemedizinische
Beratung, Schutzimpfungen
.

Umweltmedizin
- Umweltmedizinische
Beratung und Begutachtung
- Begehungen
und Messungen vor Ort
- Vorträge
und Seminare z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen bei chemischen Unfällen
- betriebspsychologische
Durchführung von Gesundheitszirkeln

Arbeitssicherheit
- Sicherheitstechnische
Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsschutzgesetz
- Durchführung
der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation gemäß
Arbeitsschutzgesetz
- Sicherheitstechnische
Beratung bei Entwicklung und Planung von Maschinen, Anlagen und
Arbeitsstätten und Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Betriebliche
Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
- Sicherheitstechnische
Unterweisung und Schulung
- Brandschutztechnische
Beratung, Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen, Flucht-
und Rettungswegeplänen
- Prüfung
von Anlagen und Geräten (insbesondere gemäß BGV
A2)
- Messung und
Beurteilung von Umgebungseinflüssen am Arbeitsplatz
- Einrichtung
eines Arbeitsschutzmanagementsystems

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braun
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